Wirtschaftsprüfung
Die Qualität der Jahresabschlussprüfung ist Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit Ihres Unternehmens mit Banken, Investoren, Lieferanten und Kunden.
Dabei können wir auf Erfahrungen in der Beratung von mittelständischen Unternehmen in vielen unterschiedlichen Branchen zurückgreifen. Das ermöglicht es uns, Sie bei allen Bilanzierungsfragen der Rechnungslegung beratend zur Seite stehen zu können.
Die Notwendigkeit zur Abschlussprüfung kann sich aus gesetzlichen Grundlagen (z.B. nach dem HGB) oder auf freiwilliger Grundlage ergeben, weil es der Gesellschaftvertrag oder die Satzung so vorgeben, ggfs. kann es auch ausdrücklicher Wunsch eines Aufsichtsrats oder der Hausbank sein.
Für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbH´s sind häufig spezialgesetzliche oder satzungsgemäße Prüfungspflichten vorgegeben und regelmäßig mit engen Fristen verbunden. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es daher, den Gemeinnützigkeitsstatus nicht zu gefährden.
Wie bereits umschrieben, betrachten wir die Jahresabschlussprüfung als integrierten Bestandteil eines ganzheitlichen Beratungskonzeptes und gerade nicht als lästige Pflichtaufgabe. Die anlässlich der Prüfungstätigkeit gewonnenen Erkenntnisse sind oftmals Ausgangspunkt für weitere Beratungsprojekte und Anstoß für Änderungsprozesse im Unternehmen oder der Einrichtung.
Schwerpunkte unserer Arbeit im Bereich Wirtschaftsprüfung sind:
- Gesetzliche und freiwillige Prüfung der Jahresabschlüsse von Unternehmen nach HGB, ggfs. auch von Zwischenabschlüssen
- Unterstützung oder prüferische Durchsicht von unterjährlichen Abschlüssen, z.B. Quartalsabschlüssen
- Due Diligence-Prüfung, Gründungsprüfung und betriebswirtschaftliche Prüfung aller Arten
- Prüfung von gemeinnützigen Einrichtungen (z.B. nach den Vorgaben des Stiftungsrechts)
- Prüfung nach den Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Gutachtertätigkeiten auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Betriebsführung und Rechnungslegung
- Prüfung von Kostenumlagen und Verrechnungspreisen sowie Lizenzabrechnungen (z.B. Duales System Deutschland DSD, Der grüne Punkt) sowie
- Prüfung von Vollständigkeitserklärungen nach den Vorschriften des Verpackungsgesetzes (VerpackG) bzw. nach der Altregelung der Verpackungsverordnung (VerpackV)
- Prüfung von Planbilanzen und Prognoserechnungen
- Sonderprüfungen, ggfs. in Abstimmung mit Ihnen auch als Unterschlagungsprüfung
- Unternehmensbewertung
Wirtschaftsprüfung kann also zukunftsgerichtete Beratung und nicht nur Vergangenheitsbewältigung sein.