Jahresabschluss und/oder Steuererklärungen
Die Mitwirkung bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen und die Erstellung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen gehören zu den wesentlichen Kernaufgaben jeder Steuer- und Wirtschaftsprüfungskanzlei. Der Beratungsaspekt steht im Vordergrund, nicht die angebliche Routineaufgabe. Schließlich geht es darum, handels- und steuerrechtliche Bilanzierungswahlrechte und Gestaltungsspielräume im Interesse des Mandanten auszuschöpfen.
Das klassische Dienstleistungsspektrum bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz) umfasst:
- Aufstellung der Jahresabschlüsse nach Handelsrecht
- Aufstellung von Sonderabschlüssen (Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüsse, Auseinandersetzungsbilanzen)
- Entwicklung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz oder Ableitung des steuerlichen Ergebnisses
- Erstellung von steuerlichen Sonderbilanzen und/oder Ergänzungsbilanzen
- Bilanzpolitische Beratung (Ausübung von Wahlrechten zur Beeinflussung des Ergebnisses)
- Bilanzanalyse
- Elektronische Übermittlung der (Mindest)-Jahresabschlussdaten an das Unternehmensregister (sog. Offenlegung des Jahresabschlusses)
Bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen umfasst das klassische Dienstleistungsspektrum:
- Ermittlung aller Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten
- Erfassung von weiteren personenbezogenen Sachverhalten zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sowie der festzusetzenden Steuern
Darüber hinaus erstellen wir Ihnen im Einzelfall weitere Steuererklärungen wie u.a. Gewerbeerklärungen und Umsatzsteuererklärungen.
Zur Zusammenstellung Ihrer Unterlagen in Vorbereitung unserer Dienstleistung bedienen Sie sich einer Checkliste, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
Der beste Jahresabschluss und die beste Steuerklärung helfen nicht weiter, wenn Sie nicht bei Nachfolgeüberlegungen rechtzeitig begleitet werden. Die Unternehmensnachfolgeplanung und die Vermögensnachfolgeplanung sind eng verbunden mit ganz, ganz sensiblen Themen. Wir helfen gerne und sind bereits Ihr vertrauter Partner, wenn diese Themen im Sinne eines Fahrplans behutsam angegangen werden müssen. Das Gespräch hierzu ist aber ebenso unausweichlich wie die hierzu unabdingabre Steuerdeklaration anhand Schenkungsteuererklärung oder Erbschaftsteuererklärung.