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Steuerberatung

Engagement und Begeisterung – das zeichnet wirkliche Steuerberatung aus, denn die Räder des Steuerrechts drehen sich schnell. Was heute aus steuerlicher Sicht eine optimale Gestaltung darstellt, kann morgen schon überholt sein. Umso wichtiger ist es, steuerlich das Richtige zur rechten Zeit zu tun.

Unabhängig, ob Sie als Privatperson, als Unternehmen oder Unternehmer, als Freiberufler oder als gemeinnützige Einrichtung steuerlichen Rat benötigen. wir bieten Ihnen die umfassende steuerliche Beratung.

Wir beraten Sie in Ihrer Stellung als Unternehmer, als Gesellschafter und Gesellschafter-Geschäftsführer oder in Ihrer Funktion als gesellschaftsrechtliches Organ.

Dabei sollte Steueroptimierung nie Selbstzweck sein. Unternehmensstrukturen müssen auch aus dem Blickwinkel der betriebswirtschaftlichen Beratung und Unternehmensberatung gesehen werden, damit insbesondere eine organissatorische Prozessoptimierung und zivilrechtliche Rahmenbedingungen passen. Daher sehen wir diese Aufgaben als disziplinübergreifend und bringen die Erfahrungungen unseres Teams bzw. die unserer Kooperationspartner ein. Profitieren auch Sie davon.

Unter dem Schlagwort der Globalisierung fallen auch immer mehr Themen des internationen Steuerrechts. Wir bieten Unterstützung bei Fragen auch des länderübergreifenden Umsatzsteuerrechts, der konzeptionellen Beratung (ausländische Niederlassung als Betriebsstätte oder als selbständige Gesellschaft) oder bei der Installation eines steuerlich tragfähigen Verrechnungspreissystems. Bei internationalen Fragestellungen greifen wir gerne auf unsere bewährte Auslandskooperationen zurück.

Selbstverständlich gehören zu unserem Dienstleistungsangebot auch die klassischen Alltagsthemen wie u.a. die Begleitung bei Betriebsprüfungen, die Vertretung vor den Finanzbehörden im Steuerfestsetzungsverfahren ebenso wie im Steurerhebungsverfahren (Finanzkasse), das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren und die finanzgerichtliche Klage.

Für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbH´s sind häufig spezialgesetzliche oder satzungsgemäße Prüfungspflichten vorgegeben. Insoweit kann die Jahresabschlussprüfung als integrierter Bestandteil eines ganzheitlichen Beratungskonzeptes angesehen werden. Die anlässlich der Prüfungstätigkeit gewonnenen Erkenntnisse sind oftmals Ausgangspunkt für weitere Beratungsprojekte im Bereich der gemeinnützigen Einrichtung, nachdem wir in Deutschland einen regelrechten Stiftungsboom beobachten können.  Unsere Besprechungen sind Anstoß für Änderungsprozesse im Unternehemen, veranlassen Unternehmen und Privatleute vermehrt, wesentliche Teile ihres Vermögens in eine Stiftung zu legen. Stiftungsberatung wird immer wichtiger. Aufgrund der verbesserten steuerlichen und zivilrechtlichen Rahmenbedingungen wird die Stiftung zu einem attraktiven Gestaltungsinstrument für die private und unternehmerische Nachfolgeplanung.

Das Steuerstrafrecht ist ein sehr sensibler Bereich: Vertraulichkeit ist allererstes Gebot. Zusammen mit unseren Partnern wurden viele Fälle betreut, ohne dass Nachrichten in den einschlägigen Medien nötig wurden. Die frühe Beauftragung und durchdachte Begleitung beginnend beim Ermittlungsverfahren hält Wege offen. Wir wägen mit unseren Partnern ab, ob eine (ggfs. auch neue) Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nötig ist. Wichtig aber ist, dass wir allein für Sie sprechen, frei nach Ernest Hemingway: “Man braucht zwei Jahre, um sprechen zu lernen, und fünfzig, um schweigen zu lernen.”

Im Rahmen der Unternehmensnachfolgeregelungen und der Vermögensnachfolge begleiten wir Sie vertrauensvoll und mit Engagement bei der Gestaltung des Testaments sowie Erb- und Eheverträge für den betrieblichen und privaten Bereich. Dabei haben wir immer das Ertrag- und Erbschaftsteuerrecht im Blick, wenn wir über eine möglichst frühzeitige Einbindung der Nachfolger ober Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge nachdenken.  Die Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens und Erhaltung des Familienvermögens stehen natürlich immer im Vordergrund. Hierzu  greifen wir gerne auf unser bewährtes Team und unsere Kooperationspartner zurück.  Etwaige Belastungen aus Schenkungsteuererklärungen oder Erbschaftsteuererklärungen können aufgefangen werden.

Wenn wir gemeinsam einmal nicht durch entsprechende letztwillige Verfügungen Vorsorge treffen konnten, so helfen wir bei der Nachlassabwicklung. Sie sichern sich Ihre Rechte, wir moderieren – sofern gewünscht – den Prozess der Erbauseinandersetzung.  Im Einzelfall vollziehen wir als Testamentsvollstrecker den Willen des Erblassers und wickeln fachkundig den Nachlass ab.