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Lohnbuchhaltung

Die Leistung unseres Mitarbeiters umfasst nicht allein die Erstellung aller monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, egal ob verdeckt, kuvertiert oder offen. Unser Mitarbeiter ist Ihnen auch behilflich bei:

  • Erstellung von Probeabrechnungen
  • Erstellung von Überweisungsträgern, Schecks und CD´s sowie Nutzung des elektronischen Zahlungsverkehrs
  • Vorbereitung der Überweisungsträger für Krankenkassen, Finanzämter und Berufsgenossenschaften
  • Erfassung und Änderung der Stammdaten der Arbeitnehmer
  • An- und Abmeldungen von Arbeitnehmern
  • Erfassung der einzelnen Lohnarten
  • Führung der Lohnkonten
  • Führung des Lohnjournals
  • Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen am Jahresende oder beim Ausscheiden des Arbeitnehmers
  • Erstellung und elektronische Weiterleitung der monatlichen Lohnsteueranmeldungen
  • Erstellung und elektronische Weiterleitung der monatlichen Krankenkassen-Beitragsnachweise
  • Meldungen zur Berufsgenossenschaft
  • Erstattungsanträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
  • Berechnung und Durchführung des internen Lohnsteuerjahresausgleichs gem.  § 42b EStG
  • Erstellung von sonstige Anträgen und Bescheinigungen im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsbuchführung
  • Erstellung eines Buchungsbelegs zur Bruttolohnverbuchung in der Finanzbuchhaltung
  • Begleitung von Lohnsteuerprüfungen (selbstverständlich in unseren Kanzleiräumen)
  • Begleitung von Sozialversicherungsprüfungen und sonstigen Prüfungen, u.a. zur Künstlersozialkasse (selbstverständlich in unseren Kanzleiräumen)

Die Zusammenarbeit mit Ihnen bei der Lohnabrechnung kann mit Hilfe von DATEV Unternehmen online vereinfacht werden. Kanzlei und Mandant greifen dabei auf eine gemeinsame Datenplattform zu, die mit geschütztem Zugang über das Internet genutzt wird. Die Informationen für die Lohnabrechnung können so schnell und sicher auf elektronischem Weg (papierlos) ausgetauscht werden. Sie erfassen die Daten für die Lohnabrechnung und diese können direkt in das Lohnabrechnungs-Programm eingelesen werden. Nach der Abrechnung können wir dem Mandanten zeitnah die Auswertungen online zur Verfügung stellen. Gleiches gilt auch für die Überweisungen aus der Lohnabrechnung, die Sie auf diese Weise papierlos online freigeben können.